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Achim´s Fahrschule!

Unterricht in Wolfenbüttel

Klasse B Mo., Di., und Do.

18:30 - 20:00 Uhr

Klasse A Mittwoch

18:30 - 20:00 Uhr

 

letzte Aktualisierung:

25.04.2023

Achim´s FS App!
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Hier kannst Du Dich direkt bei fahren-lernen.de im theoretischen Onlinetraning anmelden:



Begleitetes Fahren mit 17

Die Hintergründe

Über 60 % der schweren Verkehrsunfälle werden von den 18 bis 24 jährigen

verursacht, obwohl diese Gruppe nur einen Anteil von etwa 11 % alle Fahrer

darstellt!

 

Fachleute beziehen gemeinsam Stellung und sind sich einig:

 

Es fehlt an nötiger Fahrerfahrung!

 

Der Führerschein mit 17 sieht deshalb, vor dem endgültigen Alleinfahren der Fahranfänger, eine Begleitphase von ca. einem Jahr vor. Die Aufgabe der gewählten Begleitperson- oder personen besteht im mäßigenden Einfluss und darin, dem Fahranfänger als Berater zur Verfügung zu stehen, insbesondere vor und nach den einzelnen Fahrten.

 

Keinesfalls soll die Begleitperson als "Aushilfsfahrlehrer" auftreten. Sie hat

eine rein beratende Funktion und soll durch ihre Anwesenheit beruhigend auf die Fahrweise des Anfängers wirken. Die Verantwortung liegt allein beim jungen Fahranfänger selbst.

 

Du als Fahranfänger

Mit 16 1/2 Jahren kannst Du die Ausbildung beginnen.

Zusätzlich zu den üblichen Antragsformularen benötigt das Straßenverkehrsamt

  • den Antrag auf das begleitende Fahren mit 17 (auszufüllen von den Begleitpersonen und den Erzeihungsberechtigten)
  • sowie die Führerscheine und Personalausweise der Begleitpersonen

 

Die Vorbereitung Deiner Ausbildung 

 

Um die Ziele der Begleitphase erreichen zu können, wird den Fahranfängern und ihren Begleitern drigend empfohlen, sich umfassend zu den Regeln und Besonderheiten zu informieren. Wir halten hierzu Informationsmaterial bereit, aber Du findest auch einen Link

zu einer sehr informativen Internetseite unter dem Tread "Links" zu diesem Thema.


 

Der Kartenführerschein

 

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres kann mit der Prüfungsbescheinigung

ohne Begleitperson im Inland gefahren werden. Der Umtausch der Prüfbescheinigung in den Kartenführerschein muss spätestens 3 Monate nach dem 18. Geburtstag erfolgen, sonst verliert sie ihre Gültigkeit.

 

Deine Begleitperson/en

 

Voraussetzungen an den/die Begleiter:

 

  • mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B bzw Klasse 3
  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • max 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
  • sozial intaktes Verhältnis zum Fahranfänger sollte gegeben sein