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Achim´s Fahrschule!

Unterricht in Wolfenbüttel

Klasse B Mo., Di., und Do.

18:30 - 20:00 Uhr

Klasse A Mittwoch

18:30 - 20:00 Uhr

 

letzte Aktualisierung:

25.04.2023

Achim´s FS App!
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Hier kannst Du Dich direkt bei fahren-lernen.de im theoretischen Onlinetraning anmelden:



Gewusst wie - Nachgefragt bei Achim`s Fahrschule!

Dies ist eine neue Info-Seite! Die Seite befindet sich in stetiger Aktualisierung und wird häufig um Fragen ergänzt und erweitert! Gern könnt ihr uns auch eure Fragen per E-Mail schicken, wir veröffentlichen diese anonym und beantworten sie hier auf der Seite. So entsteht ein Fragenbereich in dem sich alle Interessierten informieren können. Besucht auch den Tread "Links" im Hauptmenü.

Was passiert bei der Beantragung eines Führerscheins?

Wenn Du zu uns kommst um Dich für den Führerschein anzumelden werden als erstes Deine persönlichen Daten in einem vertraulichen Gespäch erfasst. Dazu ist es immer gut, wenn Du spätestens eine halbe Stunde vor Büroschluss zu uns kommst. Wenn Du Lust hast, kannst Du dann im Anschluss gleich an einer Theorieeinheit teilnehmen.

 

Neben Deinem Ausbildungsvertrag wird von uns auch der Führerscheinantrag für das Straßenverkehrsamt ausgefüllt. Diese kann beim Straßenverkehrsamt ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters beantragt werden. Für den Antrag benötigen wir auch ein paar Angaben zu Deinem derzeitigen Gesundheitszustand und Angaben über schon evtl vorhandene Führerscheine.

Solltest Du von den umliegenden Dörfern kommen, wird noch ein Stempel vom örtlichen Einwohnermeldeamt benötigt, damit wird bestätigt, dass Du in der Gemeinde gemeldet bist und die Angaben korrekt sind. Derzeit beträgt die Bearbeitungsgebühr dafür 5,10 €. Solltest Du direkt aus Wolfenbüttel kommen, musst Du nicht extra Dein zuständiges Bürgeramt besuchen. Wir geben Deine Unterlagen beim Straßenverkehrsamt Wolfenbüttel ab, die Abfrage der Daten geschieht dort intern im Landkreis Wolfenbüttel. Die Gebühr für den Stempel bezahlst Du in diesem Fall mit der Gebühr für den Führerscheinantrag bei uns.

 

Beim Straßenverkehrsamt wird dann noch geprüft, ob irgendwelche Gründe gegen Deine Führerscheinausbildung sprechen, wie Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder andere Straftaten die Deine Eignung zum Führen eines Fahrzeuges in Zweifel stellen. Nachdem der Antrag geprüft wurde, wird Dein Führerschein beim Kraftfahrtbundesamt beantragt, gleichzeitig wird beim TÜV Nord eine TÜV-Nummer generiert unter der Du beim zuständigen TÜV geführt wirst und über die es uns ermöglicht wird Prüftermine für Deine theoretische und praktische Prüfung zu buchen. Hier musst Du bei uns auch eine Einverständniserklärung unterschreiben, um dem TÜV zu genehmigen während Deiner Ausbildungszeit auf Deine Daten zuzugreifen. Bei der Bundesdruckerei wird Dein Führerschein nun bereits gedruckt und an die zuständige Prüfbehörde geschickt, in unserem Fall TÜV Station Wolfenbüttel oder Straßenverkehrsamt Wolfenbüttel, wo er bis zum bestehen Deiner praktischen Prüfung auf Dich wartet.

 

Nach Antragsstellung und Erhalt der TÜV-Nummer, hast Du 1 Jahr Zeit Deine Ausbildung abzuschließen. Nach Bestehen der theoretischen Prüfung verlängert sich der Antrag um 1 weiteres Jahr. Solltest Du beabsichtigen mehrere Führerscheine zu erwerben wie zB A1 zusammen mit bF17 oder A2 zusammen mit B, sprich uns bitte an, da Du hier mehrere Möglichkeiten hast wann Dein Führerschein gedruckt und ausgegeben werden solll .

 

Diese Kosten sind zwar Fremdgebühren ebenso wie die TÜV-Gebühren, trotzdem kannst Du diese bei uns einzahlen. Die Weiterleitung der Gelder erfolgt von uns, so dass Du Dich um nichts kümmern musst.

 

Wie Du siehst gibt es einiges zutun, bis Dein Führerschein auf den Weg gebracht werden kann. Wir empfehlen deshalb, solltest Du noch nicht 18 Jahre alt sein, in Begleitung Deiner Eltern zu uns zu kommen.

Wann kann ich zu den Prüfungen angemeldet werden?

Nachdem Dein Führerscheinantrag beim Straßenverkehrsamt eingereicht wurde, dauert es ca 14 Tage bis Dein Prüfauftrag beim TÜV vorliegt und wir Deine TÜV-Nummer bekommen. Frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters kanns Du zur theoretischen Prüfung angemeldet werden und frühestens 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters kannst Du zur praktischen Prüfung angemeldet werden. Vorausgesetzt natürlich immer, dass Du auch "prüfungsbereit" bist.

Was passiert, wenn ich meine theoretische Prüfung nicht bestehe?

 Als allererstes Ruhe bewahren! Das kann passieren und ist auch überhaupt kein Problem!

 

Es gibt sicher ganz viele unterscheidliche Ursachen warum es nicht geklappt hat, aber sei ganz sicher, alle diese Ursachen können wir beseitigen :-) Vielleicht wartst Du einfach sehr aufgeregt, weil Du nicht wusstest was Dich erwartet oder Dir hat ein kleines Quentchen Selbstvertrauen gefehlt. Nimm das Dir ausgehändigte Prüfprotokoll einfach mit zu uns, damit wir gemeinsam schauen können, wo Du Schwierigkeiten hattest und dann gehen wir die Unklarheiten noch einmal gemeinsam durch. Manchmal merkt ihr währenddessen schon, dass es wirklich nur die Aufregung war. Sollten noch grobe Unklarheiten mit einem bestimmten Thema bestehen, könnt ihr auch gern noch an einer extra Theorieeinheit teilnehmen um euch alles noch einmal anzuhören.

 

Vielleicht lag es auch daran, dass Du Dich selbst unter Druck gesetzt hast. Wenn Du zeitgleich viel in der Schule zu lernen hast, dann konzentriere Dich erst auf die Schule! Such Dir einen geeigneten Zeitpunkt für Deine Theorieprüfung aus in der Du den Kopf frei hast und Dich auf Deine Fragebögen konzentrieren kannst. Nimm es aber auch nicht zu leicht, denn manchmal mutet man sich mehr zu als man tatsächlich stemmen kann und dabei kann der Erfolg auch schon mal auf der Strecke bleiben.

 

Das elektronische Lernmaterial was ihr bei uns erwerbt, bereitet euch optimal auf die theoretische Prüfung am PC vor. Es beinhaltet einen gut geführten Lernweg "Vom Leichten bis zum Schweren" mit vielen abgewandelten Fragen und Variationentrainer. Auch die Videofragen werden geübt bis sie sitzen. Im Ampel-System könnt ihr euren Lernfortschritt jederzeit überwachen und seht auch wann ihr fit in allen Gebieten seid. Wenn die Ampel auf grün springt, seid ihr bereit an der theoretischen Prüfung teilzunehmen. Jetzt ist es Zeit uns zu kontaktieren und einen Termin zu einer PC-Vorprüfung zu vereinbaren. Hier simuliert ihr bei uns in der Fahrschule eine theoretische Prüfung wie sie euch beim TÜV erwarten wird. Das Ergebnis zeigt uns ob ihr wirklich "prüfungsbereit" seid oder ob ihr noch Wiedrholungsbedarf habt. Ihr habt auch die Möglichkeit mit uns gemeinsam euren Lernfortschritte am PC einzusehen, hier können wir genau erkennen wie weit ihr Lernprogramm vorangeschritten seid. Schummeln ist hier ausgeschlossen ;-) Und immer dran denken, wer schummelt belügt sich nur selbst!!! Habt Vertrauen zu euch, denn wer im Unterricht gut aufgepasst hat und fleißig gelernt hat, der wird auch die theoretische Prüfung meistern!


Hier noch ein Link der Dir hilfreiche Tipps gibt im Umgang mit Prüfungsangst...


http://www.fahren-lernen.de/Fahrsch%C3%BCler/RundumdenSchein/Details/tabid/342/ArticleId/546/Tipps-gegen-Prufungsangst.aspx


Was passiert, wenn ich meine praktische Prüfung nicht bestehe?

 Als allererstes Ruhe bewahren! Das kann passieren und ist auch überhaupt kein Problem!


Auch hier gilt es, dass wir Ursachenforschung betreiben müssen. Manchmal ist es während der Prüfungsfahrt schon ersichtlich woran es gescheitert ist, denn der Prüfer führt ein Prüfprotokoll wo er dokumentiert was schief gelaufen ist. Wir bereiten euch intensiv auf eure Prüfungsfahrt anhand von Ausbildungsplänen die auch wieder unterteilt sind "vom Leichten zum Schweren" vor. Von der Grund- zur Aufbau-, bis hin zur Prüfungsstufe. Du kannst Dir also auch hier wieder selbst vertrauen, dass Du alles was Du können musst auch von Deinem Fahrlehrer beigebracht bekommen hast und es immer wiederholt hast, auch wenn Du es vielleicht nicht jedes Mal gemerkt hast ;-) So sollten die Fahrstunden am Ende auch laufen, Du sollst Routine entwickelt haben im Umgang mit dem Fahrzeug, im Verhalten im Straßenverkehr und sollst dadurch Sicherheit gewonnen habe und das Fahren sollte quasi "wie von selbst" laufen.


Du solltest Dich vor der Prüfung nicht verrückt machen, in eurem Buch was ihr zu eurem Lernmaterial erhaltet gibt es noch ein Kapitel was zur Prüfungsfahrt gelernt werden sollte, denn Fragen rund um die Technik gehören zum Prüfungsumfang mit dazu. Dieses Kapitel wird Dein Fahrlehrer auch mit Dir durchgehen und wird Dir dazu noch hilfreiche Tips&Tricks verraten. Etwas Aufregung gehört wohl zu jeder Prüfung dazu, da man ja auch hier wieder nicht genau weiß was einen erwartet. Sprich mit Deinem Fahrlehrer falls Du unter Prüfungsangst leiden solltest, ihr könnt dann gemeinsam entscheiden was Du noch tun kannst, um Dich vorzubereiten und welche Maßnahmen Dir Deine Angst nehmen können. Manchmal kann es hilfreich sein, wenn eine Dir vertraute Person zu einer Fahrstunde mitkommt, dann hat man schon einmal dieses Gefühl gehabt wie es ist, wenn einem jemand außer dem Fahrlehrer auf die Hände schaut und beurteilt was man tut. Am geeignesten sind hier wohl Mama oder Papa ;-)


Nur wenn man offen miteinander spricht, ist es auch möglich alle Hindernisse aus dem Weg zu räumen die Deinen Kopf blockieren. Auch ein Gespräch nach der Fahrstunde mit Deinem Fahrlehrer in dem ihr gemeinsam den Verlauf der Fahrstunde besprecht, kann helfen Dich in Deinem Handeln zu bestätigen. Auch im Auto werdet ihr natürlich immer wieder über Dinge sprechen die korrigiert werden müssen, aber sicher nicht immer weil Du sie falsch gemacht sondern weil Du sie besser machen kannst! Das ist ganz wichtig, Du bist bei uns um all das zu lernen und nicht um es von Anbeginn an richtig zu machen! Hab Spaß an Deiner Führerscheinausbildung und vertraue Dir selbst, dann ist die praktische Prüfung auch kein Hindernis für Dich!

Was für Wartezeiten habe ich bei Nichtbestehen einer Prüfung?

Sowohl nach der theoretischen als auch nach der praktischen Prüfung hast Du nach dem Nichtbestehen eine Wartefrist von 14 Tagen. Diese ist auch sinnvoll um Dir etwas Zeit zu geben um ggf noch einmal einen Theorieunterricht zu besuchen oder auch noch die ein oder andere Übungsfahrtstunde zu unternehmen um die Fehler die zum Nichtbestehen der Prüfung führten nachzubesprechung und den Feinschliff noch einmal zu üben.

Hurra! Prüfung bestanden!...aber wie geht es jetzt weiter?

 Jetzt heißt es "Übung macht den Meister"! Also fahren, fahren und wieder fahren. So oft es geht, gern auch neben euren Begleitpersonen. Denn nur wer drin bleibt und Erfahrung sammelt und so oft wie möglich fährt, lernt mit dem alltäglichen "Wahnsinn" Straßenverkehr umzugehen. Wer ein eigenes Auto hat lernt hier zusätzlich noch das Handling und bekommt auch dabei Selbstsicherheit "Learning by doing" halt. Eine sinnvolle Maßnahme um auch mit extremem Situationen umgehen zu lernen die man sonst nicht erlebt ist ein Fahrsicherheitstraining was man z.B. beim ADAC absolvieren kann. 

 

Bitte denkt immer daran, solltet ihr nun stetig als Fahrer für eure Freunde eingeteilt werden, euch nicht zuviel vorzunehmen. Wenn es zu den abendlichen Discotouren geht dann lebt nach der Devise "Wer fährt trinkt nicht und wer trinkt fährt nicht!". Solltet ihr wider Erwartens nicht widerstehen können, dann lasst das Auto lieber stehen, denn so kommen alle wieder heil nach Hause. Und das sollte doch wohl oberste Priorität haben :-) So habt ihr auch lange Spaß an eurer neugewonnen Freiheit, außerdem agiert ihr als Vorbild für eure Freunde!


Auch hier stellt der Verlag Heinrich Vogel nützliche Tipps zum Thema "On the road" zusammen, schaut selber im folgenden Link


http://www.fahren-lernen.de/Fahrsch%C3%BCler/RundumdenSchein/OntheRoad.aspx

Was passiert, wenn ich während meiner Probezeit auffällig werde?

 Hier findest Du einen interessanten Link zum Thema "Verkehrsverstöße während der Probezeit"

 

http://www.junges-fahren.de/asf/2.htm

 

Mehr Informationen über das Aufbauseminar für Fahranfänger findet Du hier


https://www.bussgeldkatalog.org/aufbauseminar/


Ich würde gerne die Fahrschule wechseln, was muss ich beachten?

Es gibt einfach Momente, in denen es durchaus sinnvoll ist, über einen Fahrschulwechsel nachzudenken. Das muss auch überhaupt nichts Böses gegenüber der derzeitig ausbildenden Fahrschule sein. Oft hören wir, dass das Vertrauensverhältnis durch unschöne Vorfälle sei es im Unterricht oder während der Fahrstunde gestört ist oder ihr dass ihr nicht zufrieden seid mir der derzeit stattfindenden Ausbildung.


Wenn Deine Wahl auf uns gefallen ist, dann komm uns einfach in einer unserer Fahrschulen besuchen. Sollte bereits ein Führerscheinantrag beim Straßenverkehrsamt gestellt worden sein, musst Du hier ein Formular zum Wechseln der Fahrschule vom TÜV Nord unterschreiben. Es fällt hier eine Gebühr an. Wir stellen in kommender Zeit noch eine Tabelle mit den derzeit gültigen Gebühren vom TÜV Nord ein. Du hast bereits mit Deiner theoretischen und praktischen Ausbildung begonnen? Auch kein Problem! Wir benötigen hier dann eine Ausbildungsbescheinigung und einen Ausbildungsnachweis von Deiner alten Fahrschule, diese fordern wir gerne in Deinem Namen dort an. Überlege Dir einen Fahrschulwechsel rechtzeitig, denn der Theorieunterricht ist 2 Jahre gültig und die bereits abgeleisteten Sonderfahrten ebenfalls. Sollten diese Fristen verstreichen kommen wieder neue Gelder auf Dich zu, das ist unnötig und kann einen finanziellen Plan den man sich zurecht gelegt hat evtl. ins Wanken bringen. Sei daher auch bemüht keine großen Pausen während der Führerscheinausbildung einzulegen um diese konsequent und aktiv zu absolvieren. Das sichert Deinen Erfolg und gibt Dir am Ende ein gutes Gefühl!


Solltest Du als ein Fahrschüler oder eine Fahrschülerin von uns über einen Fahrschulwechsel nachdenken aus welchen Gründen auch immer, dann sei bitte auch uns gegenüber offen und sprich Dein Vorhaben an. Es gibt keinen Grund sich zu schämen und es muss Dir auch nicht unangenehm sein. Wenn Du an einen Wechsel denkst dann gibt es Schwierigkeiten die sich vielleicht durch ein persönliches Gespräch aus der Welt schaffen lassen, denn es gibt für jedes Problem eine Lösung. Sollte sich das Problem bei uns nicht überwinden lassen, sind wir Dir beim Wechseln trotzdem behilflich.


Zögere bitte nicht und sprich uns einfach an! Wir sind gerne für euch da!

Gültigkeit des Führerscheins seit dem 19.01.2013

Die Gültigkeit der ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet, die die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen. Bei Umtausch ist neben dem Antrag ein neues Passbild einzureichen.

 

Die Klassen B, BE und die Schlüsselung B96 können auch im Rahmen des begleitenden Fahrens mit 17 erworben werden.

 

Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis werden die Klassen A1, A2, A und B für 2 Jahre auf Probe erteilt. Die Klassen AM und L unterliegen gar nicht der Probezeit-Regelung. Bei groben Verkehrsverstößen wird ein Aufbausemniar für Fahranfänger (ASF) angeordnet. Die Probezeit verlängert sich danach um weitere 2 Jahre.

Führerschein in WF trotz Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt!

Ihr arbeitet oder studiert in einer anderen Stadt als in der, in der eure Fahrschule ansässig ist? Das ist in aller Regel zwar mit etwas Aufwand verbunden, aber dennoch möglich. Der Führerscheinantrag wird in der Stadt bzw beim zuständigen Straßenverkehrsamt eures Hauptwohnsitzes gestellt. Ihr solltet auch eine kurze Stellungnahme verfassen, wieso ihr den Führerschein nicht am Hauptwohnort absolvieren wollt (z.B. ich habe Semesterferien, Urlaub o.ä.). Dann wird entschieden, ob diesem Antrag stattgegeben wird und der Prüfauftrag wird dann an den TÜV geschickt der in dem Gebiet der Fahrschule zuständig ist, bei uns wäre das z.B. der TÜV in Braunschweig. Gibt es einen gültigen Prüfauftrag, steht der Führerscheinausbildung am Wunschort nichts mehr im Wege. Gerne könnt ihr uns jederzeit ansprechen, wir können dann den notwendigen Papierkram gemeinsam durchgehen und erledigen.

Wissenswertes zum Thema Führerschein

  •  Bei Vorbesitz der Klasse A1 (alt 1b) genießen Bewerber der Klasse A und A2 Bonusregelungen in Ausbildung und Prüfung!

 

  • Wer die Alt-Führerscheinklasse 1a besitz, darf nach Umtausch in den                  Kartenführerschein auch leistungsunbegrenzter Krafträder der Klasse A fahren!

 

  • Wer die Alt-Führerscheinklasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben hat, erhält bei Umtausch in den Kartenführerschein auch die Klasse A1!

 

  • Als Kleinkrafträder gelten auch Krafträder mit max. 50ccm Hubraum und einer          bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h, wenn sie vor dem 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind!

 

  • Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf  ein Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren. Wer Inhaber einer Fahrerlaubnis, gleich welcher Klasse ist, benötigt ebenfalls keine Prüfbescheinigung!