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Verschenk doch einfach 

Achim´s Fahrschule!

Unterricht in Wolfenbüttel

Klasse B Mo., Di., und Do.

18:30 - 20:00 Uhr

Klasse A Mittwoch

18:30 - 20:00 Uhr

 

letzte Aktualisierung:

25.04.2023

Achim´s FS App!
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Im Disput mit dem Wettbewerbsrecht

Auch im Jahr 2014 gab es wieder einige Fahrschulen die mit dem Wettbewerbsrecht in Konflikt gekommen sind. Da das auch immer wieder ein interessantes Thema ist, möchten wir Interessierte daran teilhaben lassen. Oft können wir einfach nicht so handeln, wie wir es gerne würden, aber hier erfahrt ihr "warum" das so ist und warum die "Einhaltung" für uns Fahrschulen sehr wichtig ist.

Preiswerbung ist zulässig, aber oft werden nur reduzierte Beträge ausgewiesen wie z.B. 50% Rabatt auf den Grundbetrag bis zum Ende des Monats. Zu allererst dürfen wir keine Gebühren verlangen sondern lediglich Beträge. Und dann dürfen wir nicht nur einen Betrag rabattieren sondern wir müssen ALLE Posten die in einem Führerschein enthalten sind aufschlüsseln und dann gegenüberstellen wieviel günstiger ein Preis im Angebot ist. Also müssen wir den eigentlichen Preis aufführen und gegenüber den rabattierten Betrag um das ganze für unsere Kundschaft nachvollziehbar zu machen. 


Gestamtpreise oder auch Pauschalpreise oder gar Festpreise sind bei uns Fahrschulen auch nicht zulässig. Es wurde im Beispiel von einer Fahrschule eine Führerscheinausbildung in einem befristeten Zeitfenster für einen Festbetrag angeboten. Dieses wird als mehrfacher Verstoß angesehen und als unlauterer Wettbewerb. Niemand kann die tatsächlichen Kosten eines Führerscheins vorhersagen, da dieses von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich ist. 


Kostenvoranschläge zur Vorlage beim Arbeitgeber oder Jobcenter sollen von Arbeitssuchenden eingeholt werden um ihre Vermittlungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt durch den Erhalt eines Führerscheins zu verbessern. 3 Voranschläge sollen vorliegen, das Jobcenter entscheidet dann welche Fahrschule den Zuschlag erhält. Wer nicht mit dem Fahrlehrergesetz in Konflikt geraten möchte, stellt diesen gar nicht erst aus, da ja die Bildung eines Pauschalpreises nicht zulässig ist. Ok, hier kommt es aber zu einer Kostenschätzung mit dem Hinweis, dass die tatsächlichen Kosten nicht zuverlässig vorhergesagt werden können. Also ist man wieder im Rennen ;-)

So, darf dieser Kostenvoranschlag nun dem Fragenden ausgehändigt werden oder muss er direkt schriftlich ans Jobcenter übersendet werden? Hier wurde nun entschieden, dass der Kostenvoranschlag dem zukünftigen Fahrschüler ausgehändigt werden darf, so lange er nur zur Kostenschätzung bestimmt ist. Die Probleme die entstehen können, wenn der vorveranschlagte Betrag nicht ausreicht, müssen jedoch die Fahrschulen mit den Jobcentern klären , hierüber werden keine Ausführungen gemacht. 


Impressum im Internetauftritt ein solches muss in allen Internetaufritten zu finden sein, sowohl auf der Homepage, als auch bei Facebook oder auch auf sonstigen Seiten übrigens auch in den mobilen Ansichten, hier hat  Facebook übrigens auch immer noch ein Problem. Die Aufsichtsbehörden müssen aufgeführt werden und natürlich wer hinter der Seite steckt. 


Gemeinsamer Internetauftritt von Fahrschulen, hier muss immer hinreichend ersichtlich sein, wo welche Leistungen angeboten werden, wo die Filiale zu finden ist, ob es sich tatsächlich überhaupt um eine Filiale eines Hauptsitzes handelt und wer zuständig ist. Es wurde im Beispiel wohl ein Zusammenschluss von Fahrschulen beworben, wobei aber jede Fahrschule ein eigenständiges Unternehmen war und keine Zweigstelle. 


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