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Achim´s Fahrschule!

Unterricht in Wolfenbüttel

Klasse B Mo., Di., und Do.

18:30 - 20:00 Uhr

Klasse A Mittwoch

18:30 - 20:00 Uhr

 

letzte Aktualisierung:

25.04.2023

Achim´s FS App!
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Vorsicht bei Werbung & Aktionen !

Fahrschulen beschreiten bei der Werbung einen schmalen Grat!

Wer als Unternehmer mit günstigen Preisen oder Sonderangeboten wirbt, verstößt schnell gegen das Wettbewerbsrecht!

 

Welches Unternehmen kennt ihn nicht diesen Satz  "Mensch Leute, geht das nicht ein bisschen günstiger? Gibt es bei euch keine Sonderkonditionen?" Wir haben dazu einen interessanten Artikel im Magazin "Fahrschule" gefunden, der ein wenig Licht ins Dunkel bringen soll...

 

Fahrschulen sind weiterhin einem großen Wettbewerbsdruck ausgesetzt und werden in ihrer Einhaltung gültiger Vorschriften von der Wettbewerbszentrale streng überwacht. Allein im letzten Jahr hatte die Zentrale 370 Fälle von Fahrschulen zu bearbeiten. Preiswerbung wird im Fahrlehrerecht durch den § 19 des Fahrlehrergesetzes geregelt. In Aktionsangeboten müssen alle Posten der Fahrschule enthalten sein, nicht nur etwa die Angabe der ermässigten Grundgebühr. Das Weglassen der übrigen Posten stellt nicht nur einen Verstoß gegen das Fahrlehrergesetz dar sondern wird sogar als Wettbewerbsverstoß gewertet.

 

HIer noch interessanter Link zum Thema

http://www.fahrschule-online.de/fahrschulpreisvergleiche-und-billig-fahrschulen-1360377.html

 

Ein weiteres Dauerthema, die Festpreisdebatte! Hier geht es um Werbung, die den Eindruck erweckt, man könne die Kosten einer Führerscheinausbildung im Voraus verlässlich vorhersagen und einen Gesamtpreis benennen. Ein Beispiel wird herangezogen, in dem eine Fahrschule ein zeitlich befristetes Angebot für die Führerscheinausbildung der Klasse B zum Preis ab 1.450 € angeworben hat. Alle anzusetzenden Posten der Fahrschule wurden wohl genannt, aber das OLG Celle (OLG Celle Urteil vom 21. März 2013, Az. 13 U 134/12- nicht rechtskräftig; F5 0670/11) sieht eine derartige Bildung eines Pauschalpreises von 1.450 € und dessen werbliche Herausstellung gleich als mehrfachen Verstoß gegen § 19 FahrlG an. Demzufolge liegt gleichzeitig eine unlautere Wettbewerbshandlung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG vor. Denn die Darstellung eines Gesamtpreises sei mit den fahrlehrerrechtlichen Vorschriften zur Preisdarstellung nicht in Einklang zu bringen, auch wenn der Preis mit einem "ab-Zusatz " versehen sei. Zusätzlich wurde die Entscheidung des Gerichtes so begründet, dass letztlich nicht vorhersehbar sei, was die Ausbildung in der Führerscheinklasse B tatsächlich an Kosten verursachen werde. Die Grundsätze der Preisklarheit und Preiswahrheit des Fahrlehrergesetzes sind zu jederzeit einzuhalten! Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, es wurde hier Nichtzulassungsbeschwerden von der Fahrschule beim Bundesgerichtshof eingelegt. Es wird eine weitere Klärung erfolgen.

 

Als Unternehmen muss man sich dem Vergleich im Internet stellen!

 

Viele Kunden informieren sich vorab im Internet über Waren- und Dienstleistungsangebote von Unternehmen. Das ist auch in Ordnung, denn dieses gehört zum heutigen Leben einfach dazu und dafür gibt es auch eine Homepage wie diese, weil sich jedes Unternehmen präsentieren möchte und dem Kunden vorab einen Einblick gewähren möchte, was ihn oder sie erwartet. Schließlich möchte niemand gern die Katze im Sack kaufen. Wir möchten uns auf eine seriöse Art und Weise präsentieren, nicht zu protzig und aufgemotzt, sondern bodenständig und angenehm. Unsere Preisgestaltung wird von uns ebenso umgesetzt wie es für ein Unternehmen nötig ist. Wir möchten ganz bewusst nicht "Die Günstigsten" sein sondern möchten eine gesunde Preiskalkulation und eine angemessenes Angebot von Qualität und Quantität unserer Ausbildung bieten. Ein Unternehmen was sich zu scheinbar attraktiven Konditionen anbietet, spart oft an den falschen Stellen, denn guter Service ist nicht immer günstig, dafür bekommt man als Kunde aber auch etwas geboten. Für ein umfassendes Informationsgespräch genügt selten ein kurzes Telefonat. Also, schauen Sie am Besten gleich persönlich bei uns vorbei und machen sich Ihr eigenes Bild! Wir freuen uns auf Sie!

 

Ihr Team von Achim`s Fahrschule

 

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Kommentare: 4
  • #1

    Berthold (Mittwoch, 13 April 2016 11:18)

    Ich kann das Wettbewerbsrecht an der Stelle nur unterstützen.
    Wenn ich Verkehrsschilder sehe, muss ich mich auch daran halten, Warum sollte das bei irgendwelchen Aufstellern oder Anzeigen anders sein. Irreführung macht den Wettbewerb kaputt und endet schnell kriminell.

    Grüsse
    Berthold

  • #2

    Cheryl Hatchell (Donnerstag, 02 Februar 2017 15:12)


    What a stuff of un-ambiguity and preserveness of valuable know-how regarding unexpected emotions.

  • #3

    Floretta Levens (Sonntag, 05 Februar 2017 14:43)


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  • #4

    Tom (Donnerstag, 29 Februar 2024 10:46)

    Sehe ich ehrlich gesagt anders… Damit wird gleichzeitig jedem die Möglichkeit genommen, irgendwelche Pauschalrechnungen aufzustellen und damit die werben. Klar, zu unrealistisch aufgesetzte Gesamtpreise wären Betrug im Wettbewerb und auch Betrug gegenüber den Fahrschülern. Aber solide aufgezeigte Rechnungen der Gesamtpreise (soundsoviele Praxis- & Theroriestunden plus Prüfungen) sind ja wohl gerechtfertigt und sollte geworben werden können. Was hier versucht wird, den Preis für alle Fahrschule schön hoch zu halten, damit einzelne Fahrschulen den anderen durch günstigere Preise ihre potenziellen Fahrschüler nicht abgreifen.
    Lächerlich. Und lächerliche sowie nicht gerechtfertigte Preisentwicklungen bei den Fahrschulen! Bereicherung nennt sich sowas…